Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt, wenn dies nicht anders vereinbart wurde, ab Werk.
Bei der Bestellung ist außerdem anzugeben , ob die Anlieferung mit Hebebühne und/oder Avisierung erfolgen muss.
Bitte beachten Sie, dass die Abladung per Hebebühne im Ermessen des Spediteurs liegt und er diese ggf. verweigert.
Unserer Erfahrung nach sollte es bei Frachtstücken mit einer Kantenlänge von maximal 2,40 m und einem Gewicht bis 1000 kg keine Probleme geben.
Falls die Entladung nicht über die Hebebühne erfolgen kann benötigen Sie einen Stapler oder Kran.
Diese Hebehilfen sind bauseitig zu berücksichtigen und erfolgen durch den Kunden.
Sollten Kosten entstehen durch Standzeiten, Einlagerung oder Weitertransport, sind diese vom Kunden zu tragen.

Gerne bieten wir Ihnen eine Alternative an und liefern per Sonderfahrt und/oder Fixtermin zum Mehrpreis.